Was passiert eigentlich, wenn man in der Christophorusschule (CJD) Königswinter als Vater eines Sohnes auftaucht und im Schulsekretariat nachfragt, in welchem der vielen Schulgebäude dieser Sohn sich gerade aufhält? Finden Sie diese Frage uninteressant? Ist die Frage überhaupt zulässig? Wer darf diese Frage stellen, und wer darf darauf eine Antwort geben?
Viele Fragen, und wie eine Antwort aussehen könnte, habe ich heute erfahren:
- Im Schulsekretariat sagte man mir auf meine Frage, wo denn mein Sohn nun gerade Unterricht bekomme:man wisse das nicht. Ausserdem müsse ich mich zur Beantwortung dieser Frage erst mit meinem Personalausweis als echter Vater ausweisen.
- Eine freundliche weitere Angestellte im Sekretariat kannte mich von früher. „Ich kenne Sie, aber wir können Ihnen nicht weiterhelfen, gehen Sie bitte zwei Zimmer weiter zu Frau X.“
- Bei Frau X. ist die Tür abgeschlossen. Das Schloß macht den Eindruck, als sei es vom Verfassungsschatz installiert worden. Ich klopfe an, es surrt, und ich kann die schwere Tür aufschieben.
- Frau X. schaut schlecht gelaunt von ihrem Computer zu mir auf. „Ja, bitte?“ Fast hätte ich „Nein, danke“ gesagt, wollte aber nur diese Auskunft haben und sagte ihr das. Frau X. schaut auf ihren Bildschirm und fragt mich, ob ich wisse, in welcher Jahrgangsstufe mein Sohn sei. Ich verneine. Sie schaut mich konsterniert an: „Wie, sie wissen nicht, in welcher Jahrgangsstufe Ihr Sohn ist?“
- Ich merke, daß ich ohne diese Kenntnis als Rabenvater gelte und versuche diese Scharte auszuwetzen. Ich sage ihr also, ich wüßte nicht so genau, vielleicht in der 10. oder 11., aber ich könne ihr genau sagen, was er gerade im Mathematik-Unterricht mache.
- Frau X. schaut mich böse an und tippt etwas in Ihren Computer. Der antwortet und sagt, daß der Sohn in der Jahrgangsstufe 11 ist. Und nun sagt Frau X., sie könne mir zwar sagen, in welchem Raum mein Sohn gerade sei, aber sie müsse dazu auf dem Bildschirm ein Programm aufrufen, das auch Noten der Schüler anzeige. Deshalb müsse ich kurz den Raum verlassen und vor der Türe warten, bis sie mich wieder hereinrufe.
- Ich sage Frau X., daß sie mich mal kreuzweise… nein, das habe ich nur gedacht. Ich habe ihr gesagt, dass das alles doch nicht so wichtig sei und ich deshalb auch ohne diese Information meinen Sohn finden würde.
Merke: Fragen an Schulbehörden sind zwar gestattet, aber ob man sie beantwortet, hängt von diversen Datenschutzgesetzen ab.
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Schön, dass Sie uns lesen!