NRW-Landtagsabgeordnete nagen am Hungertuch

Der Landtag Nordrhein-Westfalen weiß genau, was uns schlichte Bürger interessiert. Deshalb hat er auf seiner Website Fragen & Antworten zum Themenbereich „Abgeordnete“ gesammelt. Eine dieser Fragen heißt:

Wie wird ein Landtagsabgeordneter in NRW bezahlt?

Und so sieht die Antwort aus:

Die Entschädigung oder die Diäten der Abgeordneten sind im Abgeordnetengesetz geregelt. Für die 14. Wahlperiode des Landtags NRW gilt ein neues Abgeordnetengesetz. Danach erhält ein Abgeordneter des Landtags NRW monatlich 9.979 Euro. Diese Entschädigung wird zwölf Mal gezahlt und muss versteuert werden.

Seht ihr dummen Bürger draußen im Lande! Auch unsere Abgeordneten zahlen Steuern! So wie wir alle. Es geht also gerecht zu in NRW, sozial gerecht.

Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld gibt es nicht. Auch Sitzungsgeld wird in NRW nicht gezahlt.

Vorbildlich. Wenn wir nur alle so bescheiden wie unsere Volksvertreter wären! Im Haushaltsplanentwurf 2011 können wir direkt ablesen, daß unsere Landtagsabgeordneten am Hungertuche nagen. Da steht nur ein Punkt: Abgeordnetenbezüge, die anderen Punkte stehen nur aus Versehen da:

Abgeordnetenbezüge 22.380.800 EUR
Übergangsgelder 2.611.300 EUR
Unterstützungen und Unterhaltszuschüsse 11.000 EUR
Reisekosten und Freifahrtberechtigungen 384.400 EUR
Zuschuss zur Krankenversicherung und Beihilfen 1.920.500 EUR
Altersentschädigungen, Versorgungsabfindungen, Überbrückungsgelder,
Hinterbliebenenversorgungen, Hilfskasse
9.446.700 EUR
Kollektivunfallversicherung 51.000 EUR

Von der Entschädigung werden 1.574 Euro für die Altersversorgung der Abgeordneten einbehalten. Übrigens: Der Vorwurf der „Selbstbedienung“, zieht nicht. Das „Diätenurteil“ des Bundesverfassungsgericht von 1975 hat die Abgeordneten ausdrücklich verpflichtet, selbst und „vor den Augen der Öffentlichkeit“ über die Höhe ihrer Entschädigung zu beschließen.

Wir sehen: die Abgeordneten mögen nicht ausgegrenzt sein, deshalb machen sie es genauso wie wir in der freien Wirtschaft: Gehälter und Löhne bestimmen wir selbst, „vor den Augen der Öffentlichkeit“. Einmal im Jahr gibt es dazu im Rahmen des Betriebsentschädigungsgesetzes eine Vollversammlung des Betriebs, in der vor den Augen der Presse in geheimer Abstimmung unter Wahrung des Datenschutzes die Mitarbeiter/innen über ihre Entschädigung abstimmen. Es ist gut zu wissen, daß unsere Volksvertreter im Landtag dieses demokratische Verfahren übernommen haben.

Das Verfassungsgericht hat den Abgeordneten außerdem eine Entschädigung zugesprochen, die „eine Lebensführung gestattet, die der Bedeutung des Amtes angemessen ist“. Und genau darum geht es: um eine Entschädigung, die der Leistung, dem Arbeitseinsatz und Zeitaufwand und vor allem der Verantwortung der gewählten Volksvertreter entspricht.

Alles klar? Wer jetzt noch an der Lebensführung der Abgeordneten herumnörgelt, ihren angeblichen Nebenverdiensten hinterherschnüffelt und sich über leere Plenarsääle aufregt, hat einfach keine Ahnung von den wahren Verhältnissen.

[1] FAQ-Liste Abgeordnete der NW-Landtags

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